AGB

AGB – Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich

Alle Aufträge, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im folgenden „AGB“), sofern sie nicht mit unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie ersetzen alle vorherigen AGB. Sie gelten nur gegenüber unseren Kunden, welche Unternehmer nach der Definition von § 14 BGB, Vereine nach der Definition von §§ 21,22 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind. Wir nehmen keine Aufträge von Privatverbrauchern an und liefern nicht an sie. Unsere AGB gelten ausschließlich und für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner (im folgenden “Besteller“); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltslos ausführen. Durch Auftragserteilung, Bestellung, Vorauszahlung oder Annahme der Lieferung bestätigt der Besteller die Kenntnis unserer AGB und erklärt sich mit deren Geltung einverstanden.

Auftragsbezogener Wareneinkauf und Sonderanfertigungen

Wir sind kein Hersteller von Waren, von Zwischenprodukten oder Endprodukten, insbesondere nicht von Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen jeglicher Art. Der Besteller beauftragt uns, den Einkauf, den Import, und die Herstellung, der von ihm gewünschten Waren und Sonderanfertigungen für ihn vorzunehmen bzw. zu veranlassen.
Alle eingehenden Bestellungen und Aufträge werden von uns weltweit an Herstellerfirmen (im folgenden „Hersteller/Exporteur genannt“) und Subunternehmer weitergeleitet und mit ihnen abgewickelt. Im Auftrag des Bestellers importieren wir die Waren, veranlassen Sonderanfertigungen und Druckerzeugnisse auf unsere Rechnung, übernehmen die Verzollung auf unsere Rechnung und leiten die Waren gegen Rechnung mit entsprechendem Aufschlag der Kosten an den Besteller weiter. Wir überwachen Liefertermine, machen Qualitätsstichproben und holen für Sonderfälle neue Angebote ein.
Die dabei dem Besteller in unseren zur Verfügung gestellten Prospekten, Katalogen und Rundschreiben enthaltenden Angaben, Abbildungen und Zeichnungen der Herstellern/Exporteuren dienen lediglich zur Beschreibung oder Kennzeichnung der Ware. Sie begründen keine Garantiehaftung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind dabei zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zwecke nicht beeinträchtigen.
Soweit wir im Auftrag eines Bestellers ein neues Produkt zum Zwecke des Weiterverkaufs mitentwickeln, bzw. entwickeln und/ oder herstellen, gelten wir im Verhältnis zum Besteller nicht als Hersteller des Produktes. Der Besteller verpflichtet sich uns von jeder evtl. Produkthaftung freizustellen.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote sind stets freibleibend, d.h. sie stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Besteller zur Abgabe einer Bestellung oder Erteilung eines Auftrages. Die vom Besteller mündlich, telefonisch oder schriftlich übermittelte Bestellung/Beaufragung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot abzulehnen oder innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder einer Vorausrechnung anzunehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Ein zwischen uns und dem Besteller verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung beim Besteller zustande. Sind nach Auffassung des Bestellers zwischen seiner Bestellung/Auftragserteilung und unserer Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung Abweichungen zu verzeichnen, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb 5 Werktagen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung die Abweichungen schriftlich zu rügen. Unterbleibt letztere gilt das Schweigen als Zustimmung zur Auftragsbestätigung/Vorausrechnung, also der verbindlichen Auftragserteilung, so dass die Bestellung/der Auftrag in dieser Weise dem Hersteller / Exporteur weitergegeben wird. Für Irrtümer des Bestellers bei der Bestellung/Beauftragung, die durch Übermittlungsfehler entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei Bestellungen/ Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber und Vertragspartner, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Preise

Unsere Preise verstehen sich netto ab unserem Versandlager in Deutschland, zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherung, sowie der am Tage der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche änderungswünsche des Bestellers, die nach dem Stand der Auftragsarbeiten Mehrkosten verursachen, werden von uns nur gegen Berechnung dieser Mehrkosten und Verlängerung der Lieferfrist ausgeführt. Diese änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Korrekturabzüge, sowie Änderungen angelieferter Daten, die vom Besteller veranlasst sind, werden dem Besteller berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B: ISDN). Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung oder Rechnungslegung, Material- oder Lohnkosten beim Hersteller/Exporteur, sowie Zölle oder sonstigen Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben, sind wir im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn die Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, zur Erhöhung der Preise nach billigem Ermessen berechtigt. Des weiteren behalten wir uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist, die Frachtraten erhöht werden, sowie wechselkurs-bedingte Preisanpassungen nötig sind.
Die von uns entwickelten Einkaufs- und Importverfahren „Collect-Service“ und „Import-Service“ stellen eine besonders kostengünstige weltweite Einkaufsmöglichkeit dar. Die Einsparungen, die wir bei beiden Verfahren erzielen, geben wir in Form von Rabatten oder Sonderpreisen an die Besteller auf der Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung weiter. Die Gewährung der Rabatte/Sonderpreise setzt jedoch die jeweils in den Verfahren genannte Einhaltung der damit verbundenen Zahlungsmodalitäten, Zahlungsfristen und notwendigen Vorausleistungen voraus (siehe Zahlung). Sofern diese vom Besteller nicht fristgerecht erbracht werden, entfallen die Rabatte/Sonderpreise und es kommen die Normalpreise in Anrechnung. Preisvereinbarungen gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Vorausrechnung ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu erfolgen. Wir liefern wie im Importhandel üblich nur gegen Vorauskasse, Akkreditiv oder nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, auf Rechnung, Bankbürgschaft und Wechsel. Sämtliche Spesen und Auslagen gehen dabei zu Lasten des Bestellers.
Zum Vertragsabschluss mit etwaiger dem Besteller genannten Rabatte oder Sonderpreise nach dem „Collect-Service-Verfahren“ oder dem „Import-Service-Verfahren“ hat ein Zahlungseingang des Rechnungsbetrages innerhalb von 6 Werktagen, bzw. innerhalb der auf der Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung genannten Frist durch Vorabüberweisung auf unser Konto zu erfolgen. Danach erfolgt eine Berechnung des Normalpreises, der auf der jeweiligen Auftragsbestätigung, bzw. Vorausrechnung angegeben ist. Der Besteller erkennt diese Regelung ausdrücklich an. Eine nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung ändert nichts an der Verbindlichkeit des Vertrages. Bei verspätetem Geldeingang verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Zahlungen gelten als an dem Tage geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Die Beauftragung eines Herstellers/Exporteurs erfolgt erst am Tage des Einganges der Gelder. Zwischenzeitlich wird jedoch die gesamte inländische Auftragsbearbeitung abgeschlossen (überprüfung auf Machbarkeit / Ausbesserungen von Daten / Formulareingabe / Laufzeitberechnung / Vorabinformation an Hersteller/Exporteur und Frachtgesellschaft etc). Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Lieferfristen sind stets unverbindlich. Sie verlängern sich insbesondere bei verlängerten Frachtlaufzeiten, Betriebsferien der Hersteller und der Zollbeschau im Inland. Fixtermin-Absprachen sind nicht möglich. Vom Besteller angegebene Fixtermine sind nicht verbindlich.
Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Skizzen, Reinzeichnungen oder Muster durch den Hersteller/Exporteur wird die Lieferzeit jeweils unterbrochen und verlängert sich um die Zeitspanne vom Tage der Absendung an den Besteller bis zum Tage der Stellungsnahme. Verlangt der Besteller nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar mit Bestätigung der Änderung. Unsere Lieferzeit gegenüber dem Besteller endet am Tage, an dem die Ware das Versandlager in Deutschland verlässt oder die Ware wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird.
Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmassnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie bei uns oder insbesondere unseren Herstellern/Exporteuren, Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Das gleiche gilt bei Frachtlaufverzögerungen und Zollbeschau. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder Zahlung von Schadensersatz, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaig erfolgten Teillieferungen nicht.
Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist der Besteller zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindest sechs Wochen fruchtlos verstrichen ist. Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen. In diesem Falle kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettowertes derjenigen Lieferung, mit der wir in Verzug sind, verlangen.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerung in allen nicht von uns zu vertretenden Fällen des Verzuges, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir von jeder Haftung aus Lieferverzögerung generell befreit. überschreitet der Annahmeverzug die Zeitspanne von 14 Tagen, sind wir auch von jeder Mängelhaftung hinsichtlich Qualität, Güte und Menge befreit. Wir sind außerdem berechtigt, einen uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Werden Versand- oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch 5% berechnen. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt uns unbenommen. Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Der Versand durch uns an den Besteller erfolgt ab unserem Versandlager in Deutschland und auf Gefahr des Bestellers nach den Vorschriften des Versendungskaufes gem. § 477 BGB. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Beanstandungen / Gewährleistung / Haftung

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Beanstandungen unserer Lieferungen, bzw. Leistungen einschließlich Falschlieferungen sind uns bei Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Frist 7 Werktage. Die Geltendmachung für nicht rechtzeitig gerügte offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind uns schriftlich nach Entdeckung, spätestens aber zum Ablauf von 12 Monaten seit Lieferung anzuzeigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Toleranzen berechtigen deshalb nicht zur Mängelrüge, insbesondere sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vom Besteller zu akzeptieren.
Bei farbigen Reproduktionen in allen vom Hersteller/Exporteur eingesetzten Verfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B: Digital Proofs) und dem Endprodukt. Digital übermittelte Farbdarstellungen, bei denen keine exakten Farbangaben in Pantone oder Ral vorliegen, können auch bei größeren Farbabweichungen nicht beanstandet werden. Bei Metallabzeichen müssen geringfügige vom Original abweichende Metalltonlegierungen, Metallstegdicken, geringfügige Designabweichungen, sowie Farbabweichungen seitens des Vertragspartners akzeptiert werden. Bei gestickten oder gewebten Abzeichen muss der Vertragspartner bei Farbuntergrund und Stickfarbe geringfügige Abweichungen akzeptieren, insbesondere dann, wenn eine bestimmte Tuchfarbe oder Garnfarbe seitens des Herstellers nicht auf Lager geführt wird und extra angefertigt, bzw. eingekauft werden müsste. Bei Keramikwaren gelten die jeweiligen Bestimmungen des Herstellers/Exporteurs, die vor Annahme des Auftrages von uns an den Besteller zugesandt werden. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Besteller oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Die Datensicherung obliegt alleine dem Besteller. Wir sind berechtigt eine Kopie anzufertigen.
Bei Lieferung von Fertigware und Sonderanfertigung gilt die Ware so wie vom Hersteller/Exporteur deklariert als akzeptiert. Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Textil, Keramik, Metallverarbeitung und Druckverarbeitung insbesondere bei Massenherstellung, gilt als Qualitätsmaßstab „Dutzendware“. Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar.

Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung führen.

Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt dem Besteller eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Besteller bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen.
Bei berechtigter, rechtzeitiger Beanstandung behalten wir uns nach unserer Wahl zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung gegen kostenlosen Austausch der vom Besteller uns zurückzugebenden mangelhaften Ware in vollständiger Anzahl vor (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist von 6 Wochen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Besteller nicht zumutbar, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Rechnungspreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen- sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorsehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Die vorgenannte Begrenzung gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche aus Delikt. Hinsichtlich der Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz hat sich der Besteller verpflichtet, uns von der Produkthaftung freizustellen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Ferner sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Rechte aus der Mängelhaftung zu beschränken, die uns gegen den Hersteller/Exporteur der Ware zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann. In diesem Fall stehen dem Besteller wieder die Rechte aus dem vorangehenden Absatz zu.
Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten gerechnet ab Gefahrenübergang. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach unserer schriftlichen Ablehnung klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.

Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Schutzrechte oder Lizenzen verletzt werden. Der Besteller verpflichtet sich uns und den Hersteller/Exporteur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Besteller alleine verantwortlich. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen und dergleichen, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.

Archivierung / Herausgabe von Zwischenerzeugnissen

Die vom Besteller uns übersandten Proben, Muster, Vorlagen, Daten und Datenträger werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der übergabe des Endproduktes an den Besteller oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollten die vorbezeichneten Gegenstände dabei versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Besteller selbst zu besorgen. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung erfolgt, verzichtet der Besteller auf die Rücksendung der oben genannten Gegenstände und einigt sich mit uns, dass wir daran unentgeltlich Eigentum erwerben.
Werden uns zur Vereinfachung des Herstellungsprozesses und zur Einsparung neuer Reinzeichnungen und Lithographien Originalmuster oder Anschauungsmuster zugesandt, die wir aus diesem Grunde an den Hersteller/Exporteur weitergeben, so besteht kein Anspruch auf Rücksendung, auch dann nicht, wenn der Besteller dies bei Übersendung verlangt. Hat der Besteller mit seinem Abnehmer entsprechende Vereinbarungen getroffen, so ist er verpflichtet, diese Muster bei sich aufzubewahren und uns eine einwandfreie Reinzeichnung oder Lithografphie zu übersenden. Mit der übersendung der Muster an uns verzichtet er ausdrücklich auf Rücksendung.
Alle von uns oder vom Hersteller/Exporteur zur Erstellung des Endproduktes hergestellten oder weiterbearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Reinzeichnungen, Lithographien, Druckplatten, Stickkarten, Prägestempel u.ä. bleiben unser Eigentum, bzw. Eigentum des Herstellers/Exporteurs und müssen nicht herausgegeben werden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der von uns oder vom Hersteller/Exporteur erstellten Zwischenprodukte besteht nicht.
Sollen Zwischenprodukte für spätere Nachfertigung aufbewahrt werden, so hat dies der Besteller ausdrücklich zu vermerken. Für die Archivierung und Aufbewahrung können wir dem Besteller eine besondere Vergütung in Rechnung stellen.

Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Mangelwaren haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei Haus und in voller Menge zu erfolgen. Die Entgegenahme von Rücksendungen bedeutet in keinem Falle eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandungen des Bestellers. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf die Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen die der Besteller zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle der Annahmeverweigerung, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Menge bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Besteller aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen, unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Besteller nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüche gegen seine Kunden, mit allen Nebenrechten an uns ab.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Bestellers erforderlich sind. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers, und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen mitzuteilen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Menge bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Besteller aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen, unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Besteller nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüche gegen seine Kunden, mit allen Nebenrechten an uns ab.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Bestellers erforderlich sind. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers, und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen mitzuteilen.

Datenschutz

Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Ferner sind wir berechtigt, die Bestandsdaten des Bestellers zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Bestellers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Leistung, erforderlich ist. Wir werden dem Besteller jederzeit auf Verlangen über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

Gerichtsstand / Erfüllungsort / Schlussbestimmungen

Sofern nicht anderweitig schriftlich ausdrücklich vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs- und Vertragsverpflichtungen Großkarlbach. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der ausschließliche Gerichtsstand Frankenthal vereinbart. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen dem deutschen Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg mit dem der unwirksamen Bestimmungen so weit wie möglich übereinstimmt.

Rathsweiler, den 01.05.2019

SteMa-Pins GbR
Stefanie & Robert Mate
Lichtenberger Str. 4b
66887 Rathsweiler

USt-IdNr.: DE296244374